Die physische Wahl an der Wahlurne – ganz ohne Wahlcomputer und Ähnlichem – ist immer noch die sicherste Variante von allen Möglichkeiten. Sie forciert die Menschen zu einer wirklichen Zusammenkunft und ist daher wie ein Ritual, das zelebriert und gewürdigt werden kann. Jegliche Formen digitaler Wahl und Wahlcomputer beherbergen stets ein großes Potenzial zur Manipulation mit vergleichsweise geringem Aufwand nicht nur einzelne Stimmen, sondern immer gleich Massen zu verzerren. Die Wahl könnte grundsätzlich mehr als eine Zusammenkunft der Menschen regelrecht gefeiert werden.
Es ist fast unmöglich in digitalen Communitys gleichzeitig geheime und völlig anonyme Wahlen sowie eine Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit zu realisieren. Digitale Welten sind ideal für Stimmungsbilder oder Wahlen, die keine geheime, anonyme oder wirklich pseudonyme Wahl erfordern, was bei der Wahl von Posten und Personen vorgegeben ist und bei Abstimmungen von den Wählenden selbst gefordert werden kann.
Daher versuchen wir uns grundsätzlich und nach Möglichkeit physisch vor Ort zu treffen – jede Versammlung, Wahl oder Abstimmung ist aber auch grundsätzlich online oder hybrid möglich.
- Vorstandssitzungen
- Vollversammlung der Bundespartei bzw. der Landes- und Kommunal-Gliederungen – möglichst jährlich, auf jeden Fall aber jeweils etwa ein Jahr vor einer Regierungswahl
- Vierteljährliche Briefwahl für Bund, Land und Kommunen zu fixen Terminen und digitaler Vorbereitung (Diskurs)
- Ständige Mitgliederversammlung online für alle Beschlüsse, die keine geheime / anonyme Wahl erfordern
- Außerordentliche Versammlungen bei rechtlichen Erfordernissen oder durch Abstimmung der Wahlberechtigten
Jedes wahlberechtigte Mitglied hat eine Stimme.
Ordentlich einberufene Mitgliederversammlungen sind beschlussfähig unabhängig von der Anzahl erscheinender Mitglieder.
In der ständigen Mitgliederversammlung müssen mind. 3/4 der Wahlberechtigten abstimmen.
Beschlüsse und Wahlen werden mit 3/4 Mehrheit gefasst – in Vorstandssitzungen genügt die einfache Mehrheit aller Vorstandsmitglieder.
In der ständigen Mitgliederversammlung muss ein Quorum von 3/4 der Wahlberechtigten erreicht werden und ebenso die 3/4 Mehrheit erreicht werden.
Zur Abstimmung müssen Positionen eine Zeit lang allen Mitgliedern bekannt sein, um sich jeweils zu informieren, zu diskutieren, sich Gehör zu verschaffen und Vorschläge einzubringen. Bei den jährlichen Vollversammlungen und vierteljährlichen Briefwahlen ist diese Frist 30 Tage ab Bekanntmachung an die Wahlberechtigten in geeigneter Weise – bei der ständigen Mitgliederversammlung genügt eine Frist von 14 Tagen. Abstimmungen bei der ständigen Mitgliederversammlung müssen jedoch nach 3 Monaten erneuert werden oder erlöschen.
Die vierteljährliche Briefwahl findet 10 Tage vor den Sonnenwenden und ebenso zu den Halbjahren statt, womit der Aufwand einer Einladung gespart werden kann.
Zu den Vollversammlungen ist jeweils mindestens 30 Tage vorher per Mail oder in geeigneter Weise einzuladen.
Die Einladung zu außerordentlichen Versammlungen muss mindestens 14 Tage vor Termin per Mail erfolgen.
Über sämtliche Sitzungen, Wahlen und Beschlüsse sind Protokolle zu führen, die jeweils von einem Vorstandsmitglied, Versammlungsleitung / Protokollführer sowie einem einfachen Mitglied ohne Ämter zu unterzeichnen sind.
Die genauen Verfahren sind durch die Satzung vorgegeben, alles weitere wird durch Versammlungsordnungen in der jeweils gültigen Fassung festgelegt.


